Sie sind Unternehmer oder Existenzgründer aus der Grafschaft Bentheim und planen die Realisierung einer neuen Website oder die Erweiterung Ihrer bestehenden Homepage?
Mit über 16 Jahren Erfahrung im Bereich der Webseitengestaltung für Unternehmen in der Grafschaft Bentheim ist Rademaker.Online Ihr Ansprechpartner für die Konzeption und Erstellung Ihrer Webseite. Und seit Oktober 2017 besteht die Möglichkeit, sich die Investion in eine neue, moderne Webseite von der Wirtschaftsförderung des Landkreis Grafschaft Bentheim im Rahmen des „5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim“ fördern zu lassen.
In welchem Rahmen wird die Erstellung und Erweiterung von Unternehmenswebseiten in der Grafschaft Bentheim gefördert?
Die Wirtschaftsförderung des Landkreis Grafschaft Bentheim fördert auf Basis der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 der Europäischen Kommission vom 18. Dezember 2013 Investitionen zur Wettbewerbssteigerung von kleinen und mittleren gewerblichen Unternehmen sowie gewerblich orientierten Freiberuflern mit Sitz in der Grafschaft Bentheim.
Es sind Förderungen in den Bereichen Erschließung neuer Märkte, umweltbezogene Maßnahmen, Maßnahmen zur Fachkräfteförderung, Digitalisierung / Mittelstand 4.0 und einer begleitenden Existenzgründungsberatung in der Vorgründungsphase möglich. Rademaker.Online bietet Ihnen mit der Konzeption und Realisierung von Webseiten und Onlineshops, sowie der Automatisierung und Optimierung von Geschäftsprozessen zwei Dienstleitungen, die im Rahmen des „5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim“ förderwürdig sind.
Wie läuft die Beantragung der Förderung und die Umsetzung Ihres Vorhabens ab?
Prüfen Sie, ob Sie, Ihr Unternehmen und/oder Ihr Projekt den Richtlinien und Anforderungen des „5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim“ entspricht.
Besprechen Sie Ihr Projekt mit Rademaker.Online und fordern Sie ein Angebot von Rademaker.Online an.
Füllen Sie Ihre Antragsformular aus und reichen Sie es bei der Wirtschaftsförderung. des Landkreis Grafschaft Bentheim ein.
Wichtig: Aufgrund der Richtlinien des 5-Punkte Programms darf Rademaker.Online mit der Umsetzung Ihrer Webseite frühestens nach Zugang des Antrages beim Landkreis Grafschaft Bentheim beginnen. Sie erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung, die die grundsätzliche Förderfähigkeit vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung bescheinigt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht erst mit Zugang des Bewilligungsbescheids.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten im Bereich der Prozessoptimierung
Im Rahmen des „5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim“ lassen Sie nicht nur die Erstellung oder Erweiterung Ihrer Webseite fördern auch im Bereich der Prozessoptimierung gibt es interessante Fördermöglichkeiten.
Weitere Informationen und Quellen:
- Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim
- Webseite zur Einzelbetriebliche Investitionsförderung der Wirtschaftsföderung des Landkreis Grafschaft Bentheim
- Merkblatt zum 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim (Stand November 2018)
- Richtlinie über das 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim (Stand September 2017)